Wie aus Stimmen ein verbindliches Wahlergebnis wird
Nach einer Kommunalwahl endet die demokratische Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger nicht mit dem Schließen der Wahllokale. Damit das Wahlergebnis rechtssicher, transparent und nachvollziehbar festgestellt wird, übernimmt der Wahlausschuss eine zentrale Rolle. Er sorgt dafür, dass aus dem vorläufigen Ergebnis eine verbindliche und rechtlich gültige Entscheidung für die Kommune wird.
Der Wahlausschuss tritt nach dem Wahltag zusammen, um die von den Wahlvorständen gemeldeten Ergebnisse zu prüfen. Dabei wird kontrolliert, ob die Auszählung korrekt erfolgt ist und ob formale oder rechnerische Unstimmigkeiten vorliegen. Falls notwendig, werden Ergebnisse berichtigt oder einzelne Sachverhalte nochmals überprüft.
Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich ist die Behandlung von Einsprüchen. Liegen Beanstandungen zur Wahl oder zu einzelnen Wahlhandlungen vor, prüft der Wahlausschuss diese sorgfältig und entscheidet über deren Auswirkungen auf das Wahlergebnis.
Nach Abschluss aller Prüfungen stellt der Wahlausschuss das endgültige amtliche Wahlergebnis fest. Dazu gehört auch die Festlegung, welche Bewerberinnen und Bewerber ein Mandat erhalten und wie die Sitze in den kommunalen Gremien verteilt werden. Mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung wird die Wahl rechtlich abgeschlossen.
Durch diese Arbeit schafft der Wahlausschuss Transparenz und Vertrauen in den demokratischen Prozess vor Ort. Er stellt sicher, dass der Wille der Wählerinnen und Wähler korrekt umgesetzt wird und die neu gewählten kommunalen Vertreter ihre Arbeit auf einer klaren und rechtssicheren Grundlage aufnehmen können.